Erklärung des Vorstandes der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Bundesverband e.V. zur Errichtung eines Gedenkortes in Berlin für die polnischen Opfer der deutschen Besatzung

Erklärung des Vorstandes der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Bundesverband e.V. zur Errichtung eines Gedenkortes in Berlin für die polnischen Opfer der deutschen Besatzung

Die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom Oktober 2020, einen Gedenkort in Berlin für die polnischen Opfer der deutschen Besatzung während des Zweiten Weltkriegs zu errichten, stieß bei den Deutsch-Polnischen Gesellschaften auf große Anerkennung.

In dem Bundestagsbeschluss finden sich nahezu alle Punkte wieder, die unser Verband während der Jahresmitgliederversammlung 2019 in der „Homburger Erklärung“ eingefordert hat.

Hierzu gehört insbesondere die Forderung, dass nicht nur ein „Polen-Denkmal“, sondern ein Ort der Begegnung und Bildung entstehen soll.

Zu den in einigen Medien diskutierten Frage, ob die Zivilgesellschaft in den im Zuge des Bundestagsbeschlusses eingerichteten Expertenkommission, welche mit der konzeptionellen Vorarbeit zur Errichtung des Gedenkortes betraut wurde, unterrepräsentiert sei, will der Vorstand der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Bundesverband mit dieser Erklärung seine Perspektive deutlich machen.

Die Federführung für das Projekt zur Errichtung des Gedenkortes obliegt dem Auswärtigen Amt (AA), das eine monatlich tagende Expertenkommission eingesetzt hat, die aus Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft besteht.

Aus diesem Grund trifft aus der Sicht des Vorstandes die Behauptung, dass die die Deutsch-Polnischen Gesellschaften bisher bei den Diskussionen in den vom AA berufenen Gremien außen vor gelassen wurden, nicht zu.

Ein Blick auf die Namen der Mitglieder der Expertenkommission macht deutlich, dass die Besetzung ein breites Spektrum an versierten Spezialistinnen und Spezialisten der deutsch-polnischen Beziehungen vorweist. Dazu gehören gerade auch namhafte Mitglieder des Kuratoriums der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Bundesverband, wie Rita Süssmuth oder Dieter Bingen.

Neben der Expertenkommission existiert noch ein politischer Beirat, dem der Vorstandsvorsitzende der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Bundesverband, Dietmar Nietan, MdB, ausdrücklich auch als Vertreter der Deutsch-Polnischen Gesellschaften angehört.

Der Gedenkort für die polnischen Opfer der deutschen Besatzung von 1939-1945 befindet sich derzeit in der Anfangsphase. Bis es vom Beschluss über die Konzeptualisierung zu einer finalen Entscheidung des Bundestages und zu deren Umsetzung kommt, ist es noch ein langer Weg.

Unser Verband wird den Prozess in den kommenden Jahren begleiten und dabei auch weiterhin eigene Impulse setzen und die Ergebnisse der Beratungsgespräche der beiden Gremien des AA kritisch würdigen. Dazu wollen wir gerade auch die kommende Jahresmitgliederversammlung während des Kongresses „Nachbarschaft in der Mitte Europas“ (22.-24.10. in Göttingen) nutzen, um im Austausch mit unseren Mitgliedern weitere Anregungen und Kritiken bezüglich des Projekts zu sammeln.

Diese Impulse aus den Deutsch-Polnischen Gesellschaften werden wir in den öffentlichen Diskus – so, wie bisher auch – konstruktiv einbringen und die auch weiterhin unseren Einfluss nutzen, um am Ende zu einer guten Umsetzung des Bundestagsbeschlusses beizutragen.

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